130 Mrd. € Konjunkturpaket beschlossen zur Bekämpfung der coronabedingten Rezession.
Folgende Hilfsprogramme wurden am 3. Juni 2020 beschlossen:
- Vom 1. 7. bis 31. 12.2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und der ermäßigte Satz von 7% auf 5% gesenkt.
- Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen bekommen einen Kinderbonus von einmalig 300 Euro pro Kind, der mit dem Kindergeld in drei Raten ausgezahlt werden soll.
- Zur Senkung der Stromkosten wird die EEG-Umlage im Jahr 2021 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde und im Jahr 2022 auf 6 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt.
- Im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden.
- Autofahrer und die Autobranche profitieren von der bestehenden „Umweltprämie“, die bis Ende 2021 für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 € von 3.000 € auf 6.000 € steigen soll
- Betriebe besonders belasteter Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, Profisportvereine der unteren Ligen bekommen eine zusätzliche Unterstützung im Umfang von maximal 25 Mrd. €. Erstattet werden sollen fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150.000 € für die drei Monate Juni bis August 2020.
- 50 Mrd. € werden für stärkere Investitionen in Zukunftstechnologien bereitgestellt. Hiervon betroffen sind die steuerliche Forschungszulage, künstliche Intelligenz, der Ausbau des Mobilfunkstandards 5G sowie moderne Wasserstofftechnik.
- Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. € bzw. 10 Mio. € (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Dieser Rücktrag soll z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage unmittelbar schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden
- Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 und maximal 25% pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
- KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 €, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000€
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