6% Zinsen p.a. auf Steuernachzahlungen unzulässig
In seinem Urteil vom 25.4.2018 hat der BFH schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verzinsung auf Steuernachzahlungen geäußert. Es fehle an einer nachvollziehbaren Begründung. Die Verzinsung soll Vorteile ausgleichen, die sich dadurch ergeben, dass Steuern zu spät entrichtet werden. Aufgrund der langanhaltenden Niedrigzinsphase ist es für Steuerpflichtige aber nahezu ausgeschlossen die zu zahlenden Zinsen durch Anlage der nicht gezahlten Steuerbeträge oder durch die Ersparnis von Aufwendungen zu erzielen. Der weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, insbesondere, ob das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung aus dem Jahr 2009 revidieren und den Gesetzgeber verpflichten wird, die Verzinsung von Steueransprüchen zu überarbeiten und an die aktuell gültigen niedrigen Marktkonditionen anzupassen