Bekämpfung der Schwarzarbeit: A1-Bescheinigungen erforderlich bei EU/EWR Auslandsreisen der Mitarbeiter
Mitarbeiter von Arbeitgebern in Deutschland müssen für jede Tätigkeit, die im EU-Ausland (EU, EWR und Schweiz) ausgeübt wird, eine A1-Bescheinigung mitführen. Dies gilt auch, wenn es sich nur um eine eintägige Dienstreise handelt. Das kann die Teilnahme an einer Messe, der Besuch bei einem Kunden, Kooperationspartner, der Zentrale des Arbeitgebers oder verbundener Unternehmen im Ausland betreffen.
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