Betriebsprüfungen und Steuerfahndung
Hier finden Sie eine kurze Übersicht über ein für viele unliebsames Thema .
Betriebsprüfungen
Hier ein paar statistische Basisdaten zu Betriebsprüfungen, die man dem BMF Monatsbericht Oktober 2024 entnehmen kann:
- Im Jahr 2023 gab es 12.394 Betriebsprüfer und -prüferinnen.
- Diese haben ein Mehrergebnis von rund 13,2 Mrd. Euro festgestellt.
- In 2023 wurden 146.516 Betriebe geprüft.
Für Zwecke der Außenprüfung werden die Steuerpflichtigen in die Größenklassen Großbetriebe (G), Mittelbetriebe (M), Kleinbetriebe (K), und Kleinstbetriebe (Kst) eingeteilt. Je größer der Betrieb, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass er geprüft wird.
Den größten Anteil am Mehrergebnis für das Jahr 2023 insgesamt haben die Körperschaftsteuer mit 26,9 Prozent und die Gewerbesteuer mit 24,6 Prozent. Daneben haben die Einkommensteuer mit 16,0 Prozent und die Umsatzsteuer mit 11,3 Prozent einen wesentlichen Anteil am Mehrergebnis. Auf die sonstigen Steuern entfällt ein Anteil von 9,4 Prozent. Das Mehrergebnis im Bereich der Zinsen beträgt 11,8 Prozent.
Tipp: Im Durchschnitt wurde 2023 ein Mehrergebnis von über 1 Mio. € je Betriebsprüfer erzielt. Wer betroffen ist, sollte aufmerksam sein und gute Berater an seiner Seite haben. Sprechen Sie uns an zum Thema Betriebsprüfung– auch gerne bei internationalen Sachverhalten.
Steuerfahndung
Das BMF erstellt ebenfalls jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie über die Ergebnisse der Steuerfahndung. Die letzte Veröffentlichung betreffend das Jahr 2023 kann man ebenfalls dem BMF Monatsbericht Oktober 2024 entnehmen.
- Im Jahr 2023 wurden in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bundesweit insgesamt rund 47.900 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten bearbeitet.
- Zudem wurden rund 5.000 Bußgeldverfahren abgeschlossen und für die wichtigsten Tatbestände der Steuerordnungswidrigkeiten Bußgelder in einer Gesamthöhe von circa 16 Mio. Euro festgesetzt.
- Im selben Zeitraum erledigte die Steuerfahndung bundesweit insgesamt 34.600 Fälle; davon 23.737 Fahndungsprüfungen und 10.886 Prüfungen aufgrund nationaler und internationaler Amts- und Rechtshilfeersuche.
- Dabei wurden Mehrsteuern in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro festgestellt (davon fast 1 Mrd. € Umsatzsteuer) und Freiheitsstrafen in einem Gesamtumfang von 1.460 Jahren verhängt.
Tipp: 2023 wurden rund 5.000 Steuerstrafverfahren aufgrund einer Selbstanzeige eingestellt. Wer sich selbst anzeigt und dabei bestimmte Spielregeln beachtet und die fälligen Steuern und Zinsen nachentrichtet, kann einer Gefängnisstrafe evtl. entgehen. Sprechen Sie uns an zum Thema Selbstanzeige.