Coronavirus – wir sind weiter für Sie da
Täglich erreichen uns neue Schreckensmeldungen und Einschränkungen aufgrund des Coronavirus.Neben den Gesundheitsrisiken für uns alle bestehen erhebliche Gefahren für die Wirtschaft, Mit dieser Nachricht möchten wir Sie informieren, dass wir unsere Dienstleistungen im Moment noch ganz normal anbieten, aber nur online. Sie erreichen uns per E-Mail, Skype oder Telefon. Aufgrund der Ansteckungsgefahr nehmen wir im Moment nicht mehr an Konferenzen, Seminaren oder externen Treffen mit Geschäftspartnern teil und empfangen auch keine Besucher mehr in unserem Büro. Teilweise arbeiten unsere Mitarbeiter vom Homeoffice.
Für den Fall, dass es schlimmer wird (z.B. Quarantäne, verpflichtende Büroschließungen, Ausgangssperre) haben wir folgende Vorkehrungen getroffen:
- Wir werden heute allen festen Mitarbeitern einen Heimarbeitsplatz einrichten.
- Solange noch mindestens ein Mitarbeiter ins Büro kommt, wird von diesem die Eingangspost gescannt und dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter elektronisch zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
- Sollten wir das Büro komplett schließen und Sie ein Telefonat wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter mit der Bitte um Rückruf. Falls möglich und sinnvoll, meldet dieser sich gerne per Skype oder Telefon bei Ihnen. Sollten Sie nicht im Büro sein, hinterlassen Sie gerne eine Nummer, unter der wir Sie erreichen können. Sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht erreichen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail auf der info@benefitax.de.
Aktuell hat die Bundesregierung einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Folgen des Coronavirus für die Wirtschaft abzumildern. Weitere Informationen finden Sie hier:
Steuerliche Maßnahmen:
- Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. Sollten Sie unser Mandant und betroffen sein, geben Sie uns bitte Bescheid, damit wir die entsprechenden Anträge bei den Behörden stellen können.
- Bei absehbaren Gewinneinbrüchen lohnt ggf. ein Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen. Diesen stellen wir gerne für Sie, wenn dieser aus Ihrer BWA hervorgeht oder Sie uns plausible Gründe nennen. Die Finanzämter sind angewiesen, diese Anträge zügig zu bearbeiten.
- Bei Liquiditätsengpässen kann ein Antrag auf Stundung von bald fälligen Steuervorauszahlungen gestellt werden. Das übernehmen wir gerne für Sie, wenn Sie uns die Gründe bzw. Nachweise (z.B. Liquiditätsplan, drohende Zahlungen bei niedrigem Kontostand) liefern.
- Weitere Informationen z. B. unter: www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/steuerliche-ma%C3%9Fnahmen-corona-virus/index.html.
Arbeitsrechtliche Auswirkungen und Beantragung von Erstattungen
- Bleiben z. B. Lieferungen aus und muss dadurch die Arbeitszeit der Mitarbeiter verringert werden, sollte umgehend Kurzarbeitergeld beantragt werden. Wir empfehlen, hierzu den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen. Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags auf Kurzarbeitergeld benötigen, helfen wir gerne. Der Antrag muss jedoch vom Unternehmen selbst gestellt werden.
- Bei behördlich angeordneten Schließungen von Betrieben (Informationen für Hessen unter: www.frankfurt-main.ihk.de/standortpolitik/metropolregion/ladenoeffnungen-corona-virus/index.html) prüfen Sie bitte, ob Sie hierfür eine Betriebsschließungs- oder Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen haben und informieren diese oder Ihren Versicherungsmakler umgehend.
- Für den Fall, dass für Ihren Betrieb die vorrübergehende Betriebsstilllegung aufgrund der Corona-Krise angeordnet oder Mitarbeiter durch das Gesundheitsamt in Quarantäne gesteckt werden, gibt es Erstattungsansprüche hinsichtlich des Lohns nach dem Infektionsschutzgesetz. Hier muss der Arbeitgeber zunächst den Lohn weiterzahlen und hat einen Erstattungsanspruch gegenüber den Landschaftsverbänden/der jeweiligen zuständigen Behörde. Bitte beachten Sie, dass die Erstattungsansprüche unverzüglich gegenüber der Behörde geltend zu machen sind, da sie sonst möglicherweise verfallen.
- Weitere Informationen finden Sie hier:
- www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/auswirkungen-corona-virus/index.html
- www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
- www.service.hessen.de/html/Infektionsschutz-Entschaedigung-bei-Taetigkeitsverbot-7023.htm
Förderinstrumente / Finanzhilfen / Aussetzung der Insolvenzantragspflicht:
- Es wurden Maßnahmen beschlossen, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse, sondern um Darlehen handelt, die zurückgezahlt werden müssen. Zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.
- Um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten, soll die Insolvenzantragspflicht für die betroffenen Unternehmen bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden. Voraussetzung für die Aussetzung solle sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen oder ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung werde vorbereitet, teilte das Bundesjustizministerium am 16.03.2020 mit.
- Weitere Informationen z. B. unter:
- www.frankfurt-main.ihk.de/unternehmensfoerderung/mittelstandsfinanzierung/foerderinstrumenteinfolgedescoronavirus/index.html
- www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html, www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html
- www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=12
Wir hoffen, dass der Ausnahmezustand bald beendet sein wird, und freuen uns darauf, Sie und alle unsere Geschäftsfreunde danach wieder persönlich treffen zu können. Halten Sie durch!