Unternehmensbewertungen

Im Rahmen von Unternehmensbewertungen können Sie uns als Wirtschaftsprüfer verschiedene Aufgaben übertragen. Auf ihren Wunsch fungieren wir als Gutachter und ermitteln einen objektivierten Unternehmenswert, der unabhängig von den individuellen Wertvorstellungen der Parteien ist. Wenn Sie Vermittler- oder Schiedsgutachter benötigen, werden wir ebenfalls gerne für Sie tätig und ermitteln einen Unternehmenswert, der zwischen den Vorstellungen der beteiligten Parteien (z.B. Käufer und Verkäufer) liegt, die sich nicht einigen können. Im Regelfall sind wir jedoch für eine Partei tätig und beraten diese im Vorfeld von Verhandlungen oder Auseinandersetzungen. Das kann die Ermittlung einer oberen oder unteren Preisgrenze aus Ihrer Sicht sein oder die Ermittlung eines Wertes, mit dem Sie die Verhandlungen beginnen können. Soweit es bei Ihnen um die Ermittlung von Steuerbemessungsgrundlagen für die Erbschaftssteuer oder die Schenkungssteuer geht, ermitteln wir den Wert in der Regel nach den steuerlichen Vorschriften.

Unternehmensbewertungen

Unternehmensbewertungen

Aus diesen Bewertungsverfahren können Sie wählen:

  • Vereinfachtes Ertragswertverfahren
  • Multiplikatormethode
  • IDW S1 Verfahren (Ertragswertverfahren oder DCF-Verfahren)

Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen Methoden finden Sie hier.