Ruhestand im Ausland verbringen? EUGH Entscheidung aus 2018 hat weitreichende Konsequenzen im Erbrecht
Die Entscheidung des EuGH vom 1.3.2018 – C 558/16, Mahnkopf, hat weitreichende Konsequenzen für viele, die bisher in Deutschland gelebt haben und nach dem Arbeitsleben ins Ausland gezogen sind oder das planen. Während bisher unterstellt wurde, dass beim Tod eines Ehepartners das Deutsche Erbrecht greift, steht nun fest, dass das ausländische Erbrecht gilt. Eine Konsequenz ist, dass der pauschale Zugewinnausgleich ersatzlos entfällt.
Betroffene sollten sich dringend beraten lassen. Wir empfehlen, einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen. Bezüglich der ertragsteuerlichen Auswirkungen (z.B. Wohnsitzaufgabe und steuerliche Abmeldung aus Deutschland, Wegzugsbesteuerung, Aufdeckung stiller Reserven) und Erbschaftssteuerauswirkungen sind wir gerne behilflich, gegebenenfalls auch in Zusammenhang mit einem Steuerexperten in dem Land, in das Sie ziehen wollen.