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In den letzten Jahren haben viele Kryptoinvestoren erhebliche Gewinne erzielt. Doch nicht alle steuerrelevanten Vorgänge wurden in den Einkommensteuererklärungen deklariert. Wer jedoch auf den pseudonymen Handel vertraute, könnte von einem Schreiben des Finanzamts überrascht werden: „Wir wissen, dass Sie mit Kryptowährungen gehandelt haben, bitte reichen Sie entsprechende Unterlagen nach.“

Die Behörden nutzen IT-forensische Verfahren und Geldwäscheverdachtsmeldungen, um Transaktionen zu verfolgen. So erhalten sie Daten über Käufe, Verkäufe und Tausch von Kryptowährungen mit den dazugehörenden persönlichen Daten der Inhaber und das auch von ausländischen Handelsplattformen. Das Risiko der Entdeckung nicht erklärter Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen steigt stetig.

Seit der Einführung von Bitcoin im Jahr 2008 hat sich die Besteuerung von Gewinnen aus Krypto-Trades weitestgehend geklärt und Deutschland gilt als Steuerparadies für private Kryptoinvestoren. Trotzdem sind ein paar Spielregeln zu beachten. Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist komplex und erfordert eine sorgfältige Dokumentation aller Transaktionen, die auf Nachfrage des Finanzamtes vorzulegen ist. Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 und das neu gefasste Schreiben vom 6. März 2025 legen die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten fest. Gewinne aus dem privaten Handel mit Kryptowährungen sind als private Veräußerungsgeschäfte grundsätzlich steuerpflichtig, wenn die Werterhöhung innerhalb der Haltefrist von einem Jahr realisiert wird. Gewinne unter 1.000 EUR im Kalenderjahr bleiben steuerfrei. Die Europäische Union hat den Handel mit Krypto-Assets weitgehend reguliert. Die MiCA-Verordnung und die DAC 8-Richtlinie sollen Anlegerschutz, Marktintegrität und Finanzstabilität sicherstellen. Die neuen Meldepflichten treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Eine steuerliche Berichtigung ist oft die letzte Möglichkeit, um Straffreiheit zu erlangen. Durch eine Selbstanzeige kann man Straffreiheit erlangen, wenn sie alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart umfasst. Die Anforderungen an den Inhalt einer Selbstanzeige sind hoch, und Sperrgründe wie die Tatentdeckung durch das Finanzamt müssen beachtet werden.

Betroffene sollten dringend eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden und eine wirksame Selbstanzeige zu erstellen. Lassen Sie sich von uns beraten, um Ihre steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen und Straffreiheit zu erlangen.