Erbschaftsteuerplanung
Mit dem eigenen Tod beschäftigt sich kaum jemand gerne. Aber wer zu Lebzeiten schenkt, Testament, Ehe- und Erbverträge geschickt nutzt, kann dafür sorgen, dass seine Erben viel weniger Erbschaftsteuer zahlen müssen und mehr Vermögen in der Familie erhalten bleibt. Wer beschenkt schon gerne das Finanzamt? Außerdem vermeiden oder reduzieren Sie mit einer geschickten Planung Erbstreitigkeiten. Was bringt die gesetzliche Erbfolge, wenn nur eines Ihrer Kinder Unternehmergeist hat und die Firma fortführen kann? Was soll Ihr Ehepartner im hohen Alter mit 50 % der Firma, wenn er geschäftlich unerfahren ist?
Das können Sie im Bereich Erbschaftsteuerplanung von uns erwarten:
Neben Schenkungsteuererklärungen und Erbschaftsteuererklärungen, für die wir die notwendigen Werte nach erbschaftsteuerlichen Grundsätzen ermitteln, erhalten Sie von uns auch Gutachten zur Erbschaftssteuer und zur vorweggenommenen Erbfolge. Dazu gehören z.B. die steuerliche Gestaltung von Testamenten/ Schenkungen und Gestaltungen im Familienkreis oder die Errichtung von Stiftungen.
Ihre individuellen Vorstellungen davon, wer was wann bekommen soll, setzen wir in unserer Beratung um. Darüber hinaus geht es darum, Erbschaftsteuer zu sparen. Befinden Sie sich mit Ihren Kindern im Dissens, gibt es Mittel und Wege deren Erbteil zu reduzieren. Haben Sie keine Erben, bietet sich ggf. eine Stiftung an oder ein Testament zugunsten einer Vereinigung, die Sie unterstützen wollen.
Sind Sie selbst Kind oder Lebensgefährte einer vermögenden älteren Person und wollen ggf. vermeiden, dass das Finanzamt zu viel Geld bekommt, finden Sie in uns den richtigen Ansprechpartner.
Sehen Sie unseren Film zum Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer:
Klicken Sie hier auf das Video
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Doppelbesteuerung vermeiden So beraten wir Sie:
Stufe 1: Ermittlung der Erbschaftsteuerbelastung auf Basis des status quo
Sie machen Angaben zu Ihren Familienverhältnissen und Ihrem Vermögen und überlassen uns – falls vorhanden – Testament oder Erbvertrag. Wir ermitteln die Erbschaftsteuerbelastung, die sich nach Ihrem Ableben ergeben würde. Lesen Sie hierzu einen Artikel von Oliver Biernat zum Thema „Doppelbesteuerung vermeiden„.
Stufe 2: Ermittlung steuergünstiger Alternativen
Auf der Basis Ihrer individuellen Vorstellungen erarbeiten wir für Sie diverse Alternativen, wie Ihr „letzter Wille“ umgesetzt werden kann und berücksichtigen hierbei u. a. die Minimierung der Steuerbelastung. In unserem Gutachten sehen Sie, wie viel Erbschaftsteuer Sie sparen und erhalten detaillierte Ausführungen und Berechnungen zu sonstigen steuerlichen Auswirkungen der einzelnen Alternativen.
Stufe 3: Vertragliche Umsetzung
Sie entscheiden sich in Ruhe für eine Alternative oder besprechen das Ergebnis mit unserer – oder ohne unsere – Hilfe im „Familienrat“. In Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt oder Notar wird der so optimierte letzte Wille in einem Testament, Erb- oder Schenkungsvertrag umgesetzt.
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