Einkommensteuer und Einkommensteuererklärung
Selbstverständlich erstellen wir auch Einkommensteuererklärungen. Dabei wenden wir uns eher an anspruchsvolle Mandanten mit diversen Einkünften, bei denen wir unsere Expertise zu deren Vorteilanwenden können, zum Beispiel bei der Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, legaler Steuergestaltung, vorweggenommener Erbfolge, etc.. Daher werden wir auch erst ab einem Honorar ab 1.000 € brutto p.a. tätig.
Lassen Sie uns Ihre Einkommensteuererklärung erstellen und mehr
Wechselnde Steuerformulare und -vorschriften, nicht ausreichende Sachkenntnis hinsichtlich abzugsfähiger Kosten, vielschichtige Einnahmen, Zeitmangel oder Unsicherheiten im Umgang mit dem Finanzamt sind nur einige der Gründe, warum Steuerpflichtige ihre Einkommensteuererklärung von einem Fachmann erstellen lassen. Bei folgenden Tätigkeiten können Sie sich durch uns unterstützen lassen:
- Anfertigung von Einkommensteuererklärungen incl. Erstellung von Anlagen
- Beantwortung von Rückfragen des Finanzamtes zur Steuererklärung
- Prüfung von Einkommensteuerbescheiden
- Stellen von Anträgen wie Fristverlängerung
- Steuerliche An-, Ab- und Ummeldungen
- Führen von Einspruchsverfahren
- Klagen vor dem Finanzgericht.
Unsere Mandanten erhalten von uns eine Checkliste, die wir gerne auch mit Ihnen durchsprechen. So werden keine Einkünfte vergessen und es wird sichergestellt, dass alle abzugsfähigen Ausgaben zur Reduzierung Ihrer Steuerlast führen. Für eine Honorarschätzung auf Basis des Vorjahres können Sie ein unverbindliches Angebot anfragen.
Ausländische Einkünfte bzw. Sie leben im Ausland?
Sollten Sie Einkünfte aus dem Ausland bezogen haben, finden Sie hier weitergehende Informationen. Im internationalen Steuerrecht können Sie auf unsere Expertise vertrauen.
Sollten Sie im Ausland leben und Einkünfte aus Deutschland bezogen haben, finden Sie weitere Informationen auf dieser Spezialseite .
Nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner auf dieser Seite.