Erstellung von qualifizierten Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
Der Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht zählt zu den komplexeren Aufgaben in der Steuerberatung. Lassen Sie uns Ihren Jahresabschluss professionell anfertigen.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht – Bei uns finden Sie Unterstützung!
Alle Kaufleute müssen Jahresabschlüsse nach Handelsrecht aufstellen. Diese bestehen mindestens aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). GmbH & Co KG’s und Kapitalgesellschaften wie GmbH’s müssen zudem einen Anhang aufstellen und weitere Vorschriften beachten, es sei denn, sie fallen unter die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften. Ab einer bestimmten Größenordnung muss zudem ein Lagebericht aufgestellt werden und der Jahresabschluss von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer geprüft werden.
Jahresabschlüsse als Entscheidungsgrundlagen
Jahresabschlüsse sind wichtige Entscheidungsgrundlagen zum Beispiel dann, wenn Investoren oder Käufer für ein Unternehmen gesucht werden oder wenn Banken Kredite vergeben. Außerdem informieren sie die Anteilseigner über den geschäftlichen Erfolg des Unternehmens.
Durch abweichende Vorschriften im Handels- und Steuerecht muss in vielen Fällen eine davon abweichende Steuerbilanz aufgestellt werden.
Erstellung von Handelsbilanzen
Der Jahresabschluss wird aus der Buchhaltung abgeleitet. Ist die Buchhaltung unvollständig oder fehlerhaft, führt dies zu falschen Jahresabschlüssen und zu Ärger mit dem Finanzamt, soweit der Umsatz nicht mit den abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen übereinstimmt. Dies zieht häufig Rückfragen des Finanzamtes oder Umsatzsteuer-Sonderprüfungen nach sich. Sollte die Buchhaltung Fehler enthalten, werden diese im Jahresabschluss von uns korrigiert. Ist die Buchhaltung von uns erstellt worden, ist der Aufwand für den Jahresabschluss geringer.
Was bei der Erstellung eines Jahresabschlusses erforderlich ist
Diese Leistungen können Sie von uns erwarten:
- Abstimmung der Eröffnungsbilanz mit der Schlussbilanz des Vorjahres
- Kritische Durchsicht der Finanzbuchhaltung
- Abgrenzung der Umsatzerlöse und Kosten in das jeweils richtige Geschäftsjahr
- Abschreibungen von Anlagevermögen
- Falls erforderlich, Wertberichtigung von Forderungen
- Ggf. Teilnahme an der Inventur
- Unterstützung bei der Bewertung des Vorratsvermögens
- Rückstellungen ermitteln
- Steuerberechnung durchführen.
Als Wirtschaftsprüfer erstellen wir Ihnen einen Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses nach den Vorgaben des IDW S7, den Sie z.B. bei Ihrer Bank oder anderen Gesellschaftern vorlegen können. Banken schätzen es, wenn der Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer erstellt wurde, da die Qualität häufig als höher eingeschätzt wird.
Erstellung von Steuerbilanzen
Die in die Steuererklärung einzutragenden Zahlen werden entweder aus der Handelsbilanz oder einer separaten Steuerbilanz abgeleitet. Die Steuerbilanz wird allein nach den Regeln des Steuerrechts erstellt und hat die Aufgabe, die Basis für die Ermittlung der Ertragsteuern zu ermitteln. Diese nennt man auch Bemessungsgrundlage. Die wesentlichen Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanzen finden Sie hier.
Zu viele Informationen auf einmal? Als Steuerberater wissen wir, wie schnell sich thematisch Außenstehende in den Begriffen nicht mehr zurechtfinden. Brauchen sie auch nicht. Überlassen Sie uns die Erstellung von Steuerbilanzen im Rahmen qualifizierter Jahresabschlüsse für unsere Mandanten.
Einnahmen-Überschussrechnungen
Sofern Sie nicht verpflichtet sind, einen Jahresabschluss aufzustellen, reicht es, den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu ermitteln. Diese werden dann in einer sog. Einnahmen-Überschussrechnung zusammengestellt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Gerne können Sie uns mit der Erstellung Ihrer Einnahmen-Überschussrechnung beauftragen. In diesem Kontext füllen wir gerne auch die entsprechenden Steuerformulare aus, die an das Finanzamt gesendet werden müssen.
Offenlegung – Fristen einhalten, sonst drohen hohe Bußgelder
Um Bußgelder zu vermeiden, sind je nach Größe und Rechtsform bestimmte Finanzdaten offenzulegen oder zu hinterlegen. Weitere Details finden Sie hier.