Steuerberatung für Rechtsanwälte
Als Rechtsanwalt sind Sie bei uns richtig. Seit vielen Jahren sind wir für Rechtsanwälte tätig.Da wir selbst keine klassische Rechtsberatung anbieten, besteht hier kein Konkurrenzverhältnis.
Sowohl unser Berufsgeheimnis als auch unser Selbstverständnis von Diskretion und Loyalität mit unseren Mandanten verpflichten uns, wie Rechtsanwälte auch, zur Verschwiegenheit. Rechts finden Sie einige Beispiele unserer möglichen Leistungen für Rechtsanwälte.
Rechtsanwälte bei international tätigen Law Firms
Rechtsanwälte, die bei internationalen Sozietäten tätig sind (z.B. deutscher Anwalt ist Partner bei US oder UK-LLP oder LLC) haben häufig Fragen zum internationalen Steuerrecht. Da die Bezüge zum Teil in Deuschland ausgezahlt werden, zum Teil für die anwaltliche Tätigkeit (Lohn) und zum Teil für die Gesellschafterstellung (Dividende), stellt sich die Frage, welches Land das Besteuerungsrecht an welchen Einkünften hat.
Welches Land hat an welchen Einkünften das Besteuerungsrecht?
Grundsätzlich gilt, dass jeder, der einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, hier unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das heißt, dass alle Einkünfte, egal von wo auf der Welt sie stammen, in der deutschen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Einkünfte tatsächlich zugeflossen sind oder nicht (abweichend hiervon z.B. das Remittance Prinzip in Großbritannien). Ob diese Einkünfte dann in Deutschland der Steuer unterliegen oder nur in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden und ob im Ausland gezahlte Steuern auf die deutsche Steuer angerechnet werden können, ist anschließend gesondert zu prüfen. Dabei ist es entscheidend, um welches Land es geht und um welche Art von Einkünften es sich handelt. Im Zweifel ist durch Auslegung zu bestimmen, ob eine Gesellschaft nach deutschem Recht als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft betrachtet wird, was bei einer LLC oder LLP manchmal problematisch sein kann.
Weiße Einkünfte?
Früher war es durch sogenannte Qualifikationskonflikte möglich, weiße Einkünfte zu generieren, d.h. Einkünfte, die weder im Wohnsitzstaat noch im Quellenstaat besteuert wurden. Deutschland hat hier zahlreiche steuerliche Missbrauchsregelungen eingeführt, um das zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Freiberufler-Rechtsanwälte können sparen!
Sofern Sie Freiberufler sind oder in einer Partnerschaft oder Sozietät von Freiberuflern arbeiten, können Sie sich vieles sparen, was große Rechtsanwaltskanzleien in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft machen müssen. Hierzu gehören:
- Doppelte Buchführung (stattdessen brauchen Sie nur die Einnahmen und Ausgaben zu notieren und die Belege geordnet aufzubewahren)
- Periodenabgrenzung von Aufwendungen und Erträgen
- Bewertungen von Vorräten
- Jahresabschluss (stattdessen brauchen Sie nur eine Einnahmen-Überschussrechnung und müssen die Anlagen „EÜR“ und „S“ zu ihrer Einkommensteuererklärung ausfüllen)
- Falls Sie ein sog. Kleinunternehmer sind, müssen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aufführen und an das Finanzamt abführen. Sie können allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen.
- Wenn Ihr Umsatz noch gering ist, müssen Sie keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. Es reicht dann, eine quartalsweise Einreichung oder sogar nur einmal pro Jahr eine Umsatzsteuerjahreserklärung einzureichen.
- Als Freiberufler unterliegen Sie nicht der Gewerbesteuer und sparen zudem den Aufwand für die Erstellung der Erklärung.
Es geht also auch mit geringem Aufwand. Andererseits wird es manchmal trotzdem kompliziert und man benötigt einen Experten, um bei der nächsten Betriebsprüfung keine bösen Überraschungen zu erleben.
- Manche Betriebsausgaben führen regelmäßig zu Streit mit dem Finanzamt. Hierzu zählen zum Beispiel Aufwendungen für den Firmenwagen, Geschenke an Kunden und Mitarbeiter, Reisekosten, Bewirtungskosten oder auch die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers.
- Die Beauftragung von freien Mitarbeitern führt häufig zu Problemen bzgl. Scheinselbständigkeit, Künstlersozialkasse und Mindestlohn.
Buchhaltung: von Anfang an alles richtig zu machen ist günstiger als zu korrigieren
Erfasst man z.B. die Belege selbst oder durch eigene, ungeschulte Mitarbeiter und hofft so, die Kosten für Steuerberatung niedrig zu halten, sollte man bedenken, dass der Aufwand für den Profi, die Fehler eines buchhalterischen Laien zu korrigieren, häufig größer ist als die gesamte Buchhaltung von vornherein vom Steuerberater machen zu lassen. Im Übrigen müssen fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldungen korrigiert werden und führen oft zu Nachfragen des Finanzamtes. Geschieht dies häufig, könnte das eine Betriebsprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau auslösen. Stellt der Prüfer fest, dass man sich nicht auf die Zahlen verlassen kann, kann er die komplette Buchhaltung verwerfen und den Gewinn selbst schätzen. Vermeiden Sie dies – und zwar mit unserer Hilfe!
Beispiele unserer Tätigkeiten für Rechtsanwälte
- Erfassung und Verbuchung der Belege
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung oder des Jahresabschlusses
- Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen (gesonderte und einheitliche Erklärung, Umsatzsteuererklärung)
- Erstellung Ihrer privaten Einkommensteuererklärungen (Anlage EÜR und Anlage S)
- Erfassung und Ermittlung von Sonderbetriebsausgaben
- Prüfung, ob Ausgangsrechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer gestellt und welche Formvorschriften dabei beachtet werden müssen
- Prüfung des Besteuerungsrechts und der Möglichkeit der Anrechnung von Steuern, wenn Einkünfte aus dem Ausland erzielt werden.