Selbstanzeige – wir helfen Ihnen auf dem Weg zur Steuerehrlichkeit

Schwarzgeldkonten oder Briefkastenfirmen im Ausland, Panama- oder Pandora Papers, Steuer-CD – es dürfte inzwischen jedem klar sein: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Ehrlich währt am längsten, ehrlich schläft am besten und ehrlich fährt auch am günstigsten. Ist es dennoch passiert, kann man Gefängnis oder hohe Geldbußen oft noch verhindern. Wir beraten und begleiten Sie bei der Selbstanzeige oder der nachträglichen Berichtigung von Einkünften.

Steuerhinterziehung: es kommt alles heraus

Immer mehr Inhaber geheimer Auslandskonten – Panama, Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein usw. – bekamen den blauen Brief von ihrer Bank. Darin wurden sie aufgefordert, Konten aufzulösen und ein Bankkonto anzugeben, auf welches das Guthaben überwiesen wird. Barauszahlungen sind nicht mehr vorgesehen. Man wird aufgefordert, die Bank zu ermächtigen, künftig steuerlich relevante Daten an die Finanzbehörden im Heimatland des Kontoinhabers zu übermitteln. Jetzt ist guter Rat nicht teuer, sondern eher günstig. Denn wenn das Finanzamt von Schwarzgeld erfährt, droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Um hohe Bußgelder oder sogar Gefängnisstrafen abzuwenden, bietet es sich an, Selbstanzeige zu erstatten. Diese muss, damit sie wirksam ist, rechtzeitig vor Entdeckung eingegangen, formal korrekt und vollständig sein. Fehler können schnell zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Um hier alles richtig zu machen ist es wichtig, sich professionell beraten zu lassen. Nur wenige Steuerberater oder Rechtsanwälte sind in dem Thema bewandert. Wenn etwas übersehen wird und z.B. nicht alle Voraussetzungen für eine Selbstanzeige erfüllt sind, hat der Mandant den Schaden. Fußballmanager Hoeneß wurde zu 3 1/2 Jahren Gefängnis verurteilt.

Lohnt sich Schwarzgeld noch?

Die Frage, ob sich Schwarzgeld „lohnt“, würden wir als Steuerberater ohnehin nicht stellen wollen. Abgesehen von allen juristischen und moralischen Fragen: Auf die Dauer zahlt sich nur das aus, was in Ordnung ist.

Warum die Entdeckungsgefahr groß ist, wenn Sie über Schwarzgeld verfügen, lesen Sie hier.  Vergleichen Sie hierzu die Solidität einer seriösen Geldanlage – und beziffern Sie den Wert eines ruhigen Nachtschlafes.

Aus unserer Erfahrung steuert man mit Schwarzgeld so gut wie sicher auf die Entdeckung und die Verurteilung zu. Da seit 2005 auf viele Kapitalerträge eine Quellensteuer eingeführt und diese schrittweise bis auf 35% (z.B. Schweiz) erhöht worden ist, ist diese i.d.R. höher als die Steuer, die der Steuerpflichtige zahlen müsste, wenn er die Erträge ganz normal in seiner Einkommensteuerklärung angegeben hätte. Seit Einführung der Abgeltungssteuer beträgt die pauschale Steuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne nur noch maximal 26,4% in Deutschland. Eine Steueramnestie für Steuerhinterzieher ist derzeit nicht in Sicht. Häufig sind die Bankgebühren für Depotverwaltung, Kontoführung, Verwahrung etc. bei Auslandsbanken sehr viel höher als in Deutschland, was den Steuervorteil bei Anlegern mit Auslandsvermögen von unter 1 Mio. € häufig schon auffrisst. Die Reisekosten bzw. Übernachtungskosten zur Auslandsbank kommen hinzu. Groß – und begründet – ist die Angst, entdeckt zu werden, wenn man beim Grenzübertritt Bankunterlagen oder mehr als 10.000 € Bargeld pro Person dabei hat und nicht deklariert. Die Gefahr aufzufallen ist groß, da deutsche Finanzbehörden im Ausland z.T. fotografieren, wer in eine Bank hineingeht und wer mit welchem deutschen Autokennzeichen vorfährt.

Mit welchen Konsequenzen Sie zu rechnen haben, wenn Sie wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden und wann solche Delikte verjähren, lesen Sie in separaten Beiträgen.

Die Steuerfahndung steht vor der Tür – wie soll ich mich verhalten?

Wir haben hierzu einen „Notfallplan Steuerfahndung“ entwickelt, den wir Ihnen per E-Mail gerne zusenden. Wir empfehlen Ihnen und allen Mandanten stets die Steuerehrlichkeit.

Die Selbstanzeige beim Finanzamt (hier Frankfurt): der Ausweg bei Schwarzgeld

Die Selbstanzeige beim Finanzamt (hier Frankfurt): der Ausweg bei Schwarzgeld

Warum sollte ich mich bei Steuerhinterziehung selbst anzeigen?

Bei einer Selbstanzeige kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Verfolgung einer Straftat abgesehen werden. Zu den Voraussetzungen zählt, dass man alle Einkünfte vollständig und richtig deklariert, bevor die Tat von den Finanzbehörden entdeckt wird – und die hinterzogenen Steuern inklusive eines Zuschlags innerhalb kurzer Frist zahlt.

Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Höhe der hinterzogenen Steuern. Bis 100.000 € hinterzogene Steuern beträgt er 10%, zwischen 100.000 € und einer Million € hinterzogene Steuern beträgt er 15% und über eine Million € hinterzogene Steuern beträgt er 20% der hinterzogenen Steuern. Weitergehende Verfolgung mit hohen Geldstrafen oder gar Gefängnis bleiben dem Steuerhinterzieher aber erspart, wenn er alles korrekt deklariert und die Steuern, Zinsen und Zuschläge pünktlich bezahlt. Eine Selbstanzeige sollte nur mit professioneller Hilfe durchgeführt werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Fehler gemacht werden und es doch zu einer Verfolgung der Straftat kommt.

Wie eine Selbstanzeige funktioniert können Sie hier nachlesen.

Warum sollte ich die Benefitax GmbH mit der Selbstanzeige beauftragen?

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der diskreten Beratung von Selbstanzeigen. Wir ermitteln rasch steuerlich relevante Daten für alle nicht verjährten Veranlagungsjahre – auch wenn es 20 Jahre sein sollten. Wir wahren Ihre Interessen und schützen Sie, wenn das Finanzamt über die Stränge schlägt (Wohnung betreten ohne Durchsuchungsbeschluss, Zusagen des Steuerfahnders, die später nicht eingehalten werden müssen).

Gehen Sie bei einer Selbstanzeige auf Nummer sicher und sprechen Sie mit uns. Damit Sie wieder ruhig schlafen können.

Auch vor den Panama- und Pandora Papers stand fest: Steuerehrlichkeit zahlt sich aus. Immer.
Rufen Sie uns an: 069-25622760
Schreiben Sie uns: info@benefitax.de