Steuerberatung für größere Vereine

Vereine benötigen steuerlichen Rat. Bei kleinen Vereinen erledigen das häufig die Mitglieder ehrenamtlich. Bei größeren, finanzstarken Vereinen ist professionelle Hilfe gefragt, die über ehrenamtliches Engagement hinausgeht und angemessen vergütet werden muss. Unsere Mandanten in diesem Bereich profitieren von unserer jahrzehntelangen Erfahrung in der Betreuung von Non-Profit-Organisationen und unserer Kenntnis der Fallstricke, die zu Problemen bei der Gemeinnützigkeit führen können. Sie vertrauen uns dabei, sich im komplexen Steuerrecht zurechtzufinden und somit den bestmöglichen Nutzen und die höchstmöglichen Mittel für den Satzungszweck zu erreichen.

Schwerpunkte unserer Beratungsleistungen für Vereine und Verbände:

  • Gründungsberatung (Gestaltung der Satzung nach steuerlichen Gesichtspunkten, Gemeinnützigkeitsfragen)
  • Hilfestellung und Kontakt zur Finanzverwaltung und anderen Behörden
  • Erstellung der Rechnungslegung einschließlich Rechenschaftsbericht (Rechnungslegung sowohl nach haushaltrechtlichen Vorgaben und nach steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften)
  • Prüferische Durchsicht der Rechnungslegung und der Barkassen
  • Berichterstattung an Vorstand bzw. Aufsichtsorgan zum Jahresabschluss bzw. Prüfungsbericht
  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Beratung in allen steuerlichen Fragen
  • Erstellung oder Prüfung der Mittelverwendungsrechnung (insbesondere auch im Rahmen der Verwendung von EU-Mitteln)
  • Prüfung der Vermögensverwaltung
  • Spendenbescheinigungen: Erstellung, Mittelverwendung, Prüfung, Zulässigkeit
  • Prüfung der Zahlungen an Mitarbeiter auf Steuer- und Sozialversicherungspflicht bzw. Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit
  • Beratung bei der Zuordnung von neuen Projekten zu den verschiedenen Sphären ideeller Bereiche, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Folgender Einrichtungen bzw. Vereine haben uns bislang beauftragt:

  • Veranstaltung von Events für Studierende
  • Gewerbevereine
  • Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Altenhilfe
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe im Bereich Eingliederungshilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Kindertagesstätten sowie sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Beschäftigungsgesellschaften
  • Bildungseinrichtungen
  • Kultureinrichtungen, wie Theater, Museen und Kulturstiftungen
  • Sportvereine sowie Fördervereine
  • Kirchliche Einrichtungen

Damit der Vereinszweck optimal erfüllt wird:
Steuerberatung für Vereine.
Rufen Sie uns an: 069-25622760
Schreiben Sie uns: info@benefitax.de