Zahlungsverkehr: Zahlung Ihrer Eingangsrechnungen und Überwachung Ihrer Außenstände
Innerhalb der Zahlungsfrist bezahlen: Zinsen sparen, Skonto ziehen, Mahnungen vermeiden
Auf Wunsch übernehmen wir als Steuerberater die Abwicklung der Zahlung von Eingangsrechnungen unserer Mandanten. Das hat mehrere Vorteile:
- Sie geben lästige Arbeit an uns ab. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.
- Sie können sicher sein, dass die Zahlung stets pünktlich innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele erfolgt. So verschenken Sie keine Zinsen.
- Sie profitieren, wo dies vereinbart ist, von der Möglichkeit des Skonto-Abzugs.
- Zahlungsverzug und unangenehme Mahnungen gehören der Vergangenheit an.
Zahlungsverkehr im Rahmen des Kreditorenmanagements – Ablauf
Auf Wunsch erhalten Sie von uns im Wochen- oder Monatsrhythmus auf Basis der Buchhaltung Informationen über anstehende Zahlungen.
Die Kontrolle des Kontostands bzw. des Verfügungsrahmens, ob zur Begleichung aller offenen Rechnungen ausreichend Deckung vorhanden ist, geben Sie an uns ab. Sofern die Deckung nicht zur Begleichung aller offenen Rechnungen ausreicht, stimmen wir mit Ihnen ab, welche Zahlungen vorranging geleistet werden sollen.
Soweit Sie die Lohnbuchhaltung über Benefitax abwickeln, kümmern wir uns um die pünktlichen Überweisungen an Ihre Mitarbeiter, das Finanzamt und die Krankenkassen, damit es nicht zu Ärgernissen kommt. So sind z.B. die Krankenkassen die Einrichtung in Deutschland, die am häufigsten Insolvenzanträge stellen. Grund ist die ausgebliebene Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Soweit Sie uns eine Zahlungsvollmacht ausstellen, überweisen wir anstehende Steuerzahlungen fristgerecht für Sie. So bleiben Mahnungen, Zwangsgelder und Bußgelder aus und das Verhältnis mit dem Finanzamt wird nicht getrübt. Alternativ erteilen Sie eine Einzugsermächtigung. Das ist kostengünstiger.
Sie behalten die volle Kontrolle über Ihr Geld, geben die Zahlungen frei und wir weisen diese in Ihrem Auftrag zur Zahlung an. Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen (Miete, Löhne) reicht in der Regel eine einmalige Freigabe. Gerne führen wir auch Ihre Auslandszahlungen aus.
Unsere Steuerberater kontrollieren vor Zahlungsfreigabe alle Überweisungen im Rahmen des Vier-Augen-Prinzips. Alternativ können Sie die von uns vorbereiteten und hochgeladenen Zahlungen über Ihr Online-Banking-Programm freigeben. Rückfragen der Bank klären wir direkt für Sie.