Steuerberatung für Käufer und Verkäufer von Gewerbeimmobilien

Planen Sie die Anschaffung größerer Gewerbeimmobilien? Im Vorfeld sind neben der Auswahl des geeigneten Objekts eine Vielzahl von rechtlichen und steuerlichen Fragen zu klären.

Asset Deal oder ein Share Deal?

Im steuerlichen Bereich gehört hierzu die Entscheidung, ob ein Asset Deal oder ein Share Deal getätigt werden soll. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Grunderwerbsteuer vermieden oder reduziert werden kann. Ferner sind im Kaufvertrag steuerliche Fallstricke zu beachten. Gerne unterstützen wir auch bei der steuerlichen Vertragsgestaltung und bei den Vertragsverhandlungen. Eine Due Diligence hilft steuerliche Risken zu erkennen und ggf. zu vermeiden oder Chancen zu nutzen. Der Kaufpreis ist angemessen auf die materiellen Wirtschaftsgüter und den Firmenwert aufzuteilen, da dies Auswirkungen auf die späteren Abschreibungen hat. Sind Einbehalte und Rückstellungen für Risikopositionen zu bilden? Es ist zu prüfen, ob eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt oder ob Umsatzsteuer auf den Kaufpreis gezahlt werden muss. Gerne prüfen wir für Sie Stichtagsbilanzen, die für die Bemessung des Kaufpreises entscheidend sind. Bereits beim Kauf ist die Exit Strategie zu planen, damit von einem großen Gewinn nach Abzug von Steuern noch ein angemessener Gewinn verbleibt.

Eigentümer bzw. Immobilien im Ausland: Beachten Sie das internationale Steuerrecht!

Soweit die Eigentümer im Ausland sitzen oder sich die Immobilien im Ausland befinden, ist internationales Steuerrecht zu beachten. Bei Holdinggesellschaften im Ausland gilt aus deutscher Sicht, dass diese nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie über ausreichende Substanz verfügen, also einen eigenen Geschäftsbetrieb mit Büro,  Büroausstattung und eigenem Personal unterhalten. Das virtuelle Büro beim Rechtsanwalt oder Steuerberater oder ein Briefkasten reichen auf keinen Fall aus, wie die Panama- oder Pandora Papers gezeigt haben. Ansonsten werden Sie steuerlich als transparent betrachtet und es wird durch die Holding hindurch bis zum eigentlichen wirtschaftlichen Eigentümer geschaut. In diesem Fall könnte der wirtschaftliche Eigentümer in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig werden, obwohl er weder einen Wohnsitz in Deutschland hat noch sich hier regelmäßig aufhält und auch nur indirekt Vermögen in Deutschland besitzt.

Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuererklärungen

Bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten oder im Todesfall sind Immobilienwerte nach steuerlichen Vorschriften zu ermitteln und Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuererklärungen einzureichen. Bei Restrukturierungen in einem Immobilienkonzern ist sicherzustellen, dass stille Reserven nicht unbeabsichtigt aufgedeckt werden oder Grunderwerbsteuer anfällt.

Ausländische Kapitalgesellschaften mit Immobilienbesitz in Deutschland – schon ein kleines Büro kann steuerlich ein großer Fehler sein

Ausländische Kapitalgesellschaften mit Immobilienbesitz in Deutschland werden hier nur beschränkt steuerpflichtig, sofern die Geschäfte vom ausländischen Sitz aus betrieben werden. Das bedeutet, dass die Gewinne nicht gewerbesteuerpflichtig sind und nicht der doppelten Buchführung in Deutschland unterliegen. Kleine Fehler wie z.B. ein kleines Büro in Deutschland führen jedoch schnell zur Gewerbesteuerpflicht.

Zahlreiche Immobilienkäufer und -verkäufer profitieren von unserer Erfahrung, auch und gerade im Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht. Sprechen Sie uns an.

Steuerberatung für Immobilienverwaltungen

Verwalter von Immobilien

Immobilienverwalter üben eine verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Irrtümer vor allem im Bereich Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer sind teuer. Sorgfalt und Kenntnisse der jeweils aktuellen Vorschriften sind unerlässlich. Im steuerlichen und buchhalterischen Bereich sollte daher mit Spezialisten zusammengearbeitet werden.

Unsere Mandanten nehmen z.B. folgende Leistungen in Anspruch:

Abschlussarbeiten

  • Finanz- und Anlagenbuchführung inklusive Erstellung diverser Auswertungen
  • Erstellung von Zwischenabschlüssen und Reportings
  • Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)
  • Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz oder Ableitung des steuerlichen Ergebnisses vom Handelsbilanzergebnis
  • Erstellung von Steuererklärungen und Prüfung von allen Steuerbescheiden
  • Ermittlung von Sonderbetriebseinnahmen- und ausgaben  und Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen für Personengesellschaften
  • Beratung oder Prüfung von Compliance Management Systemen, Internen Kontrollsystemen, Risikomanagementsystemen sowie der internen Revision
  • Übernahme sämtlicher Kommunikation mit den Finanzbehörden
  • Mitwirkung und Vertretung in Außenprüfungen
  • Vertretung in sonstigen Fällen (z.B. vor Finanzgerichten)
  • Sonstige betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung wie z.B. Beratung bei Finanzierungen, Kauf oder Leasing
  • Prüfungsnahe Beratung bei immobilienspezifischen Rechnungslegungs- / Bilanzierungsthemen
  • Berechnung der Zinsaufwendungen und Erstellung der Darlehensübersichten für Bank- und Gesellschafterdarlehen, damit Sie auch unterjährig einen Überblick über die tatsächliche finanzielle Situation haben
Immobilien / Real Estate

Immobilien / Real Estate

Steuerberatung für Käufer, Verkäufer und Verwalter von Gewerbeimmobilien.
Rufen Sie uns an: 069-25622760
Schreiben Sie uns: info@benefitax.de