Holding Gesellschaften

Holding Gesellschaften halten Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Die Buchhaltung und Jahresabschlüsse sind aufgrund geringer Geschäftsaktivitäten i.d.R. sehr überschaubar. Nach § 8b Körperschaftsteuergesetz sind Gewinnausschüttungen anderer Körperschaften an die Holding steuerfrei, wenn die Beteiligung mindestens 10% am Grund oder Stammkapital beträgt und wenn man einmal von dem pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbot von 5% der Dividenden absieht. Erst wenn der Gewinn an eine natürliche Person ausgeschüttet wird kommt es zur Besteuerung. In der Regel fällt dann die Abgeltungssteuer von 25% + Soli an. Ggf. kommt aber auch das Teileinkünfteverfahren oder der niedrigere individuelle Steuersatz der natürlichen Person zur Anwendung.