IT-Beratung, Programmierer und Softwarehersteller: Steuerberatung für Datenspezialisten

Die Steuerberatung für IT-Unternehmen erfordert ein hohes Maß an Branchenkenntnis. Seit vielen Jahren vertrauen uns Unternehmen aus der IT-Branche.

Auch in der Steuerberatung geht es um mehr als Nullen und Einsen

Bei IT-Anwendungen geht es um weit mehr als um die Unterscheidung von Nullen und Einsen. So verhält es sich auch mit der Steuerberatung und der Vertretung beim Finanzamt. Es geht um mehr als die Betrachtung von Minus und Plus, Gewinn und Verlust. Es geht um die Gesamtschau, von der unsere Mandanten profitieren.

Diese Leistungen sind in der Steuerberatung für IT-Unternehmen wichtig

Steuerberatung lässt sich ebenso wenig auf eine Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Bilanz reduzieren wie sich Unternehmensberatung auf Marktanalysen reduzieren ließe. Für uns zählt zur steuerlichen Beratung stets auch die Erstellung von Umsatzsteuergutachen mit Checklisten zur fehlerfreien Erstellung von Ausgangsrechnungen. Auch zu Fragen der Unternehmensnachfolge können sie sich auf uns verlassen.

Steuerberatung für die IT-Branche

Steuerberatung für die IT-Branche

Firmen und Freiberufler aus der IT-Branche: typische Mandate

Sowohl unser Berufsgeheimnis als auch unser Selbstverständnis von Diskretion und Loyalität mit unseren Mandanten verpflichten uns zur Verschwiegenheit. Rechts finden Sie einige Beispielmandate, für die wir z.B. in der IT-Branche als Steuerberater arbeiten.

Sofern Sie Freiberufler sind, können Sie sich vieles sparen, was große IT-Unternehmen machen müssen. Hierzu gehören:

  • Doppelte Buchführung (stattdessen brauchen Sie nur die Einnahmen und Ausgaben notieren und die Belege geordnet aufbewahren).
  • Periodenabgrenzung von Aufwendungen und Erträgen.
  • Bewertungen von Vorräten.
  • Jahresabschluss (stattdessen brauchen Sie nur eine Einnahmen-Überschussrechnung und müssen die Anlagen „EÜR“ und „S“ zu ihrer Einkommensteuererklärung ausfüllen).
  • Als sog. Kleinunternehmer (fragen Sie uns zu den Obergrenzen) müssen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aufführen und an das Finanzamt abführen. Sie können allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen.
  • Je nach Umsatz müssen Sie nicht monatlich, sondern nur quartalsweise oder sogar nur einmal pro Jahr eine Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen.
  • Sofern Sie als Freiberufler anerkannt sind, unterliegen Sie nicht der Gewerbesteuer und sparen den Aufwand für die Erstellung der Erklärung.

Typische Mandate aus IT-Branchen

Beispiele für typische Mandate aus der IT-Wirtschaft

  • IT-Beratungsunternehmen für die Kreditwirtschaft
  • IT-Firmen und freiberufliche Spezialisten für Systemintegration
  • Anbieter von System-Elektronik
  • Entwickler individueller Software-Anwendungen
  • IT-Projektplaner
  • Ingenieurbüros mit selbstentwickelter oder lizensierter Planungssoftware
  • IT-Entwickler für die Automobilindustrie und Banken
  • Homepageprogrammierer

Es geht also auch mit geringem Aufwand. Andererseits wird es manchmal kompliziert und man benötigt einen Experten, um bei der nächsten Betriebsprüfung keine bösen Überraschungen zu erleben.

  • Manche Betriebsausgaben führen regelmäßig zu Streit mit dem Finanzamt. Hierzu zählen zum Beispiel Aufwendungen für den Firmenwagen, Geschenke an Kunden und Mitarbeiter, Reisekosten, Bewirtungskosten oder auch die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers.
  • Die Beauftragung von freien Mitarbeitern führt häufig zu Problemen bzgl. Scheinselbständigkeit, Künstlersozialkasse und Mindestlohn.

Erfasst man z.B. die Belege selbst und hofft so die Kosten des Steuerberaters niedrig zu halten, sollte man Bedenken, dass der Aufwand die Fehler eines buchhalterischen Laien zu korrigieren häufig größer ist, als gleich die gesamte Buchhaltung vom Steuerberater machen zu lassen. Im Übrigen müssen fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldungen korrigiert werden und führen oft zu Nachfragen des Finanzamtes. Geschieht dies häufig könnte das eine Betriebsprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau auslösen. Machen Sie mit unserer Hilfe alles richtig. Sprechen Sie uns an!

Es geht auch bei der Steuerberatung für die IT-Branche um mehr als um Nullen und Einsen.
Rufen Sie uns an: 069-25622760
Schreiben Sie uns: info@benefitax.de