Wann kann man das Mittagessen voll absetzen?

Es ist gemeinhin bekannt, dass bei betrieblich veranlassten Bewirtungskosten inkl. Trinkgelder pauschal 30% nicht abzugsfähig sind. Das ist der Fall, wenn Dritte wie Kunden, Berater, Lieferanten oder Kooperationspartner zum Essen eingeladen werden. Weniger bekannt ist, dass Kosten für Essen und Getränke im Rahmen von betrieblichen Veranstaltungen wie Mitarbeiterschulungen, Vorträge, Personalgespräche und in gewissen Rahmen auch Betriebsfeiern (also Anlässe ohne Betriebsfremde) vollständig abzugsfähig sind. Das betrifft den Pizzaservice genauso wie die Einladung im Restaurant. Damit wir das im Rahmen der Buchhaltung erkennen können und die Rechnung nicht als Bewirtungsaufwand verbuchen und 30% kürzen, müssen uns entsprechende Zusatzinformationen auf oder neben der Restaurantquittung gemacht werden.

Werden fremde Geschäftspartner und eigene Mitarbeiter zum Essen eingeladen, gilt leider der 30%-Abzug. Bei Firmenevents kann jedoch eine Aufteilung erfolgen. Wer auf Dienstreisen allein Essen geht, muss prüfen, inwieweit sein Arbeitgeber diese Kosten erstattet. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten nicht, können diese vom Arbeitnehmer innerhalb der gesetzlichen Verpflegungsmehraufwendungen in seiner Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Last but noch least der Hinweis, dass Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb überlässt, Aufmerksamkeiten sind, die nicht zum Arbeitslohn gehören und bei denen die 30% auch nicht gekürzt werden müssen.

Guten Appetit!

Wir sind erneut kununu Top Company

Die Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu hat uns 2024 zum dritten Mal als Top Company ausgezeichnet. Grundlage der Auszeichnung bilden die unabhängigen Bewertungen der Mitarbeiter:innen auf der Plattorm.  Damit gehört Benefitax zu den Unternehmen mit dem besten Arbeitsumfeld in Deutschland.

Nur etwa 5% der Unternehmen erfüllen die Qualifikationskriterien. Sie zeichnen sich nicht nur durch Anerkennung und Wertschätzung aus, sondern senden auch ein starkes Signal an Talente, die auf der Suche nach dem passenden Unternehmen sind.

Mit unserem Score von 4,6 liegen wir 0,7 Punkte über der Gesamtzufriedenheit in unserer Branche (3,9). Wir freuen uns sehr über dieses starke Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung für und von unseren Kolleginnen und Kollegen.

Um sich für das kununu Top Company-Siegel 2024 zu qualifizieren, muss ein

Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:

  • Mindestens sieben Bewertungen von Mitarbeitenden seit Bestehen des Profils. Bewertungen von Bewerbenden werden nicht mitgezählt.
  • Einen Score von mindestens 3,8 Sternen (von maximal 5 möglichen), sowohl insgesamt als auch bei den Bewertungen der Mitarbeitenden.
  • In den zurückliegenden zwölf Monaten muss der Bewertungs-Score der Mitarbeitenden bei mindestens 3,8 Sternen liegen.
  • Mindestens zwei neue Bewertungen in den letzten zwölf Monaten. Eine aktualisierte Bewertung zählt hier auch als neue Bewertung.

Eine Studie des Marktforschungsunternehmens YouGov vom September 2022 ergab, dass das Top Company-Siegel für 45 Prozent aller Talente bei der Jobwahl als bewerbungsrelevant oder sehr bewerbungsrelevant gilt.

25 Jahre Wirtschaftsprüfer

    Am 26. September freute sich unser Geschäftsführer Oliver Biernat über eine besondere Auszeichnung: Anlässlich der Veranstaltung „Tag der Jubilare“ verlieh ihm  die Wirtschaftsprüferkammer Hessen zur Anerkennung seiner 25-jährigen Berufszugehörigkeit als Wirtschaftsprüfer eine Ehrenurkunde.

Der Präsident der Wirtschaftsprüferkammer Rheinland Pfalz, Herr Andreas Creutzmann vollzog die  Ehrung. Ihn kannte Oliver Biernat bereits, bevor er zum Wirtschaftsprüfer bestellt wurde.

Dazu Oliver Biernat: „Dies war nach drei Jahren Coronapause die erste derartige Veranstaltung. Abgesehen davon war ich selbst überrascht, wie schnell die 25 Jahre vergangen sind. Über die Auszeichnung freue ich mich sehr. Persönlich kann ich ergänzen, dass ich es in den 25 Berufsjahren nie bereut habe, mich für diesen Beruf entschieden zu haben.“ In diesem Sinne gratuliert das gesamte Benefitax-Team und wünscht „dem Chef“  weiterhin viel Erfolg und Freude mit dem Beruf!