Steuerberatung für den Versandhandel (Online-Shop, E-Commerce)

Ständig angepasstes Steuerrecht für eine schnelllebige Branche

Im online abgewickelten Versandhandel muss es schnell gehen. Besteller wollen möglichst rasch die bestellte Ware. Der Versandhändler möchte möglichst schnell sein Geld und muss die Waren vorrätig halten oder kurzfristig besorgen können. Hier bleiben Steuerfragen und betriebswirtschaftliche Überlegungen schnell auf der Strecke. Wer sich vorher informiert hat, ist klar im Vorteil.

Ein Umsatzsteuergutachten der Benefitax hilft, teure Fehler zu vermeiden. Damit wissen Sie, ob Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer zu stellen sind und welche Angaben auf Ihrer Rechnung aufgeführt sein müssen.

Sollten Sie sich im Ausland als umsatzsteuerlicher Unternehmer anmelden müssen, erkennen wir das für Sie. Auf Wunsch finden wir auch die richtigen Umsatzsteuerexperten vor Ort für Sie und / oder koordinieren die Arbeit von diversen Steuerberatern in verschiedenen Ländern. So können Sie mit uns vermeiden, dass es zur doppelten Erklärung desselben Sachverhalts kommt oder umsatzsteuerliche Tatbestände aus Unkenntnis den Steuerbehörden vorenthalten werden (Achtung: Steuerhinterziehung).

Sofern Sie am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, monatlich Informationen über Ihre Warenaus- und -eingänge an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Wir erstellen diese Intrastat-Meldungen für Sie. Die Meldeschwelle für die Intrastat-Meldungen beim Wareneingang liegt aktuell bei  800.000 Euro, die bei Versendungen bei 500.000 Euro.

Mit dem IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) wird die weitgehend automatisierte Abfertigung und die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gewährleistet. Dabei geht es um Einfuhren oder Ausfuhren aus Drittländern. Für Waren, die in das oder aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft gebracht werden, ist eine elektronische summarische Eingangs- beziehungsweise Ausgangsanmeldung abzugeben. Auf Wunsch finden wir einen Zollexperten für Sie und koordinieren dessen Arbeit mit unserer. Alternativ kann das Ihr Logistikanbieter übernehmen.

Wer wissen will, mit welchen Produkten er Geld verdient oder verliert, braucht ggf. eine funktionierende Kostenrechnung. Eine regelmäßige Überprüfung der Zuordnungen und Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung bzw. dem Jahresabschluss ist unerlässlich. Andernfalls kann es passieren, dass Sie viel weniger Geld an einem Produkt verdienen, als Sie glauben. Selbst gute Controller sind vor Fehlern nicht gefeit und brauchen ab und zu einen guten fachlichen Sparringspartner wie einen Wirtschaftsprüfer. Sprechen Sie uns an, wenn wir das für Sie übernehmen sollen.

Interesse? Dann vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns.

Leistungen für den Versandhandel

Leistungen für den Versandhandel

Spezielle Leistungen für den Versandhandel

  • Überwachung der Lieferschwellen der einzelnen Bestimmungsländer.
  • Umsatzsteuergutachten. Überblick der umsatzsteuerlichen Behandlung der verschiedenen Lieferungen und Leistungen in das In- und Ausland sowie an Unternehmer und Privatleute.
  • Nutzen Sie den Bankassistenten. Damit können Ihre Bankbewegungen digital eingelesen und automatisch verbucht werden. Natürlich können Sie auf die Kontrolle von einem unserer fachkundigen Mitarbeiter zählen. Vorteile für Sie: Es wird günstiger und wir brauchen keine Kontoauszüge mehr in Papierform.
  • Vermeidung kostenintensiver Doppelerfassung durch den Mandanten und den Steuerberater (z.B. durch Einlesen von CSV-Dateien).
  • Hilfe bei der Auswahl von Fiskalvertretern in den jeweiligen Bestimmungsländern.
  • Mit DATEV Unternehmen-Online behalten Sie Ihre Belege in Papierform. Wir erhalten die Belege digital und verknüpfen diese mit dem Buchungssatz. Sie haben vollen Lesezugriff und behalten den Überblick.
  • Branchenvergleich. Sie erhalten von uns Auswertungen mit den Durchschnittszahlen Ihrer Konkurrenten.