Offenlegung

Je nach Größe und Rechtsform sind bestimmte Finanzdaten wie Bilanzen, Anhang etc. im Bundesanzeiger offenzulegen oder zu hinterlegen. Unter www.unternehmensregister.de kann sich jeder über die im elektronischen Unternehmensregister offengelegten Daten informieren.

Sofern die Offenlegung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erfolgt, werden nach einer kurzen Mahnfrist empfindliche Bußgelder festgesetzt. Diese bewegen sich bei nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen zwischen 2.500 € und 25.000 € und können mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt ist. Bei kapitalmarktorientierten Unternehmen sogar bis zu 10 Mio. € oder 5% des jährlichen Gesamtumsatzes oder das Zweifache des aus der unterlassenen Offenlegung gezogenen wirtschaftlichen Vorteils. Zuständig hierfür ist das Bundesamt für Justiz.

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