Erbschafts- und Schenkungssteuer: Persönliche Freibeträge

Freibetrag (§ 16 ErbStG) Steuerklasse (§ 15 ErbStG)
für Ehepartner und der Lebenspartner 500.000 € I
für Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, sowie für Stief- und Adoptivkinder 400.000 € I
für Enkelkinder 200.000 € I
für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft 100.000 € I
für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, für Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft 20.000 € II
für alle anderen Empfänger einer Schenkung oder Erbschaft 20.000 € III

Quelle der Grafik: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), § 16 Freibeträge

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