Handelsbilanzen – Funktionen und Zwecke
Handelsbilanzen sind einerseits gesetzlich vorgeschrieben, erfüllen aber auch gute Funktionen für Unternehmen und deren Partner: Zum einen zeigen sie Kapitalgebern, wie ein Unternehmen dasteht und wie es sich entwickelt hat. Zum anderen ist die Handelsbilanz für die Unternehmensleitung und Anteilseigner eine wichtige Aussage über die Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
Auf Basis der Handelsbilanz lassen sich qualifizierte Entscheidungen treffen z.B. hinsichtlich Investitionen, Aktivitäten bei Marketing, wenn Investoren oder Käufer für ein Unternehmen gesucht werden oder wenn Banken Kredite vergeben. Und nicht zuletzt errechnet sich aus der Handelsbilanz die mögliche Gewinnausschüttung für die Gesellschafter.
Durch abweichende Vorschriften im Handels- und Steuerecht muss in einigen Fällen eine zusätzlich eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz aufgestellt werden.
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