Prüfungen von Jahresabschlüssen
Die Prüfung des Jahresabschlusses ist für Unternehmen mit einer bestimmten Bilanzsumme oder Mitarbeiterzahl gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 267 Abs. 1 in Verbindung mit 316 Abs. 1 HGB ist es für Unternehmen, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der drei nachstehend genannten Kriterien überschreiten, verpflichtend, ihren Jahresabschluss prüfen zu lassen:
- Bilanzsumme von 7,5 Mio. Euro nach Abzug eines aktivisch ausgewiesenen Defizits (§ 268 Abs. 3)
- Umsatzerlöse von 15 Mio. Euro in zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag
- Im Jahresdurchschnitt 50 Mitarbeiter
Daneben kommt die freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen in Fragen, z.B. auf Wunsch von Gesellschaftern, Kreditgebern oder Konzernabschlussprüfern.
Sind Sie interessiert? Wir konzentrieren uns mittlerweile auf die Erstellung Ihres Jahresabschlusses und die steuerliche Beratung und führen selbst keine Abschlussprüfungen mehr durch. Wir unterstützen Sie aber sehr gerne bei der Suche nach einem geeigneten Prüfer. Sprechen Sie uns an.