Jahresabschlussprüfungen

Freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen

Die Prüfung des Jahresabschlusses ist für Unternehmen mit einer bestimmten Bilanzsumme oder Mitarbeiterzahl vorgeschrieben. Gemäß § 267 Abs. 1 in Verbindung mit 316 Abs. 1 HGB ist es für Unternehmen, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der drei nachstehend genannten Kriterien überschreiten, verpflichtend, ihren Jahresabschluss prüfen zu lassen:

  • Bilanzsumme von 6 Mio. Euro nach Abzug eines aktivisch ausgewiesenen Defizits (§ 268 Abs. 3)
  • Umsatzerlöse von 12 Mio. Euro in zwölf Monaten vor dem Stichtag
  • Jahresdurchschnittlich fünfzig Mitarbeiter

Sind Sie interessiert? Wir unterstützen Sie gerne bei der freiwilligen Prüfung Ihrer Jahresabschlüsse! Hier erfahren Sie, was wir für Sie tun können.

Wir helfen Ihnen auch bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses.