Betriebsprüfung – Mit was muss ich rechnen?

Kommt der Steuerpflichtige den Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nicht nach, führt das in der Regel zu Zwangsgeldern, Zuschlägen oder einer Schätzungsbefugnis des Finanzamtes, das dieses zumeist zu Gunsten des Finanzamtes ausübt. Hinzu kommt, dass eigene Mitarbeiter als Ansprechpartner abgestellt werden müssen, Räume bereitgestellt werden müssen und der ganze betriebliche Ablauf gestört wird. Keiner kann im Vorhinein sagen, wie lange sich die Prüfung hinziehen wird, ob Fachprüfer hinzugezogen werden oder die Prüfung unterbrochen und ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird.

Wir denken, dass die Ausbildung und Einstellung der meisten Finanzbeamten in Deutschland sehr profiskalisch ist und die Karriere eines Betriebsprüfers auch davon abhängt, wie viel zusätzliche Steuern er eintreiben kann. Da ist es nicht verwunderlich, dass es nicht mehr nur um eine gerechte Besteuerung geht sondern vor allem um Mehreinnahmen. Manche Fragen des Betriebsprüfers versteht man erst im Nachhinein und erkennt, dass die Auskunft, die man freimütig gegeben hat, plötzlich umgedreht und zu Gunsten des Finanzamtes ausgelegt wird.

 

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