Rechtsformwahl

Die Wahl der Rechtsform ist bei einer Unternehmensgründung weit mehr als eine Formsache. Es gibt viele rechtliche und steuerliche Chancen, aber auch Risiken zu bewerten. Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform.

Faktoren, die bei der Rechtsformwahl entscheidend sind

Die Form und Art und Weise in Deutschland eine Unternehmung zu gründen, sollte gut überlegt sein, denn von ihr hängen viele Faktoren ab, die im schlimmsten Fall zu teuren Fehlern führen und die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Folgende Faktoren sind insbesondere zu berücksichtigen:

  • Mindestkapital
  • Kosten der Gründung
  • Die laufende Besteuerung und bei Geschäftsaufgabe/Verkauf
  • Die Haftung für Verbindlichkeiten durch die Gesellschaft und die Gesellschafter
  • Laufende Kosten für die Verwaltung (Büromiete und -ausstattung, Personalkosten, Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, notarielle Beurkundungen, Handelsregisterkosten)
  • Unternehmerische Gesichtspunkte, z.B. der Umfang und die Dauer der Aktivitäten in Deutschland

Rechtsform: Wahl der Gesellschaft und der Besteuerung

Rechtsform: Wahl der Rechtsform und der Besteuerung

Sinnvoller Gestaltungsspielraum bei der Rechtsformwahl

Wie viele Inhaber soll das zu gründende Unternehmen haben?

Hier bieten sich vielfältige Möglichkeiten. Soll nur eine einzelne Person Inhaber sein, kommt z.B. ein Einzelunternehmen, eine Einpersonen-GmbH & Co. KG oder eine Kapitalgesellschaft in Frage.

Sollen mehrere Personen Teilhaber sein, kommen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Personenhandelsgesellschaften oder Kapitalgesellschaften in Frage.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts betreibt kein Handelsgewerbe. Steuerlich wird ihr Ergebnis den Gesellschaftern je nach ihrer Anteilsquote zugerechnet. Das größte Problem ist, dass jeder Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der GbR in vollem Umfang mit seinem gesamten Privatvermögen haftet, also nicht nur bis zur Höhe seiner Einlage oder nur anteilig mit seiner Anteilsquote. Man benötigt keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag zur Begründung einer GbR. Eine mündliche Vereinbarung oder bloßes gemeinsames Handeln kann ausreichen. Daher sollte man genau prüfen, mit wem man sich einlässt. Außerdem wird die GbR grundsätzlich nur gemeinsam durch alle Gesellschafter nach außen vertreten, was in der Praxis sehr umständlich ist.

OHG, KG, GmbH & Co. KG – es ist gut, sich alles genau anzusehen.

Betreibt eine GbR ein Handelsgewerbe, ist sie eine Personenhandelsgesellschaft und im Handelsregister einzutragen. Je nach Ausgestaltung kann eine OHG (alle Gesellschafter haften voll), als KG (manche Gesellschafter, Kommanditisten genannt, haften nur bis zur Höhe der getätigten Einlage) oder als Mischform mit einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG) ausgestaltet sein. Bei den Mischformen sind alle vollhaftenden Gesellschafter Kapitalgesellschaften. Damit wird erreicht, dass keine Privatperson als Gesellschafter mit ihrem ganzen Privatvermögen haftet. Trotzdem wird die Gesellschaft z.B. für Besteuerungszwecke als Personengesellschaft angesehen. Für Zwecke der Bilanzierung, Bewertung und Offenlegung gelten jedoch weitestgehend die Vorschriften wie jene für Kapitalgesellschaften.

UG haftungsbeschränkt – warum sie nicht empfehlenswert ist!

Bei den Kapitalgesellschaften gibt es die UG haftungsbeschränkt, die GmbH, die AG und die S.E. Die UG ist nicht empfehlenswert, weil ihr Ruf aufgrund geringen Eigenkapitals und vieler Konkurse so schlecht ist, dass nur wenige Geschäftspartner Interesse haben, Geschäfte mit ihr zu machen. Die AG und SE sind aufgrund vieler Formvorschriften und hoher Mindestkapitalanforderungen nur für Unternehmen interessant, die häufige Gesellschafterwechsel planen, in vielen Ländern mit Niederlassungen tätig sein wollen, sich am Kapitalmarkt refinanzieren oder ihre Aktien an einer Börse notieren lassen wollen. Daher kommen diese für den normalen Investor kaum in Frage. Die beliebteste Rechtsform ist daher die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Die GmbH

GmbH’s können von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Diese müssen ein Mindeststammkapital von 25.000 € zeichnen, von dem am Anfang mindestens die Hälfte sofort eingezahlt werden muss. Bei Problemen haftet die GmbH nur mit Ihrem Vermögen. Die Geschäftsführer der GmbH haften nur in Ausnahmefällen (z.B. Insolvenzverschleppung, vorsätzlich Schaden zufügen). Der deutsche Mittelstand ist überwiegend in der Rechtsform der GmbH tätig. Daher genießt diese einen sehr guten Ruf im Geschäftsverkehr.

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