Unternehmensbewertungsverfahren
Die gängigen Verfahren zur Bewertung von Unternehmen sind:
- Vereinfachtes Ertragswertverfahren
- Multiplikatormethode
- IDW S1 Verfahren (Ertragswertverfahren oder DCF-Verfahren)
Beim vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG steht die Ermittlung von Steuerbemessungsgrundlagen für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke im Vordergrund. Es handelt sich dabei um ein vergangenheitsorientiertes Bewertungsverfahren, das für nicht notierte Kapitalgesellschaften sowie für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Freiberufler vorgeschrieben ist. Sofern es nicht zu einem angemessenen Wert führt, muss der Steuerpflichtige sein Unternehmen durch ein Unternehmensbewertungsgutachten bewerten lassen, um dem Finanzamt ggf. eine niedrigere Steuerbemessungsgrundlage nachzuweisen.
Im Rahmen der Multiplikatormethode wird der Unternehmenswert sehr vereinfacht und kostengünstig ermittelt. Der Unternehmenswert ergibt sich durch Multiplikation einer Wertgröße wie beispielsweise Umsatz, EBITDA, EBIT, Cash Flow oder dem Jahresüberschuss mit einem aus Vergleichsunternehmen abgeleiteten Multiplikators. Weiß man z.B., dass in einer bestimmten Branche in der Vergangenheit durchschnittlich das 6-fache des EBIT für ein Unternehmen in einer bestimmten Größenklasse gezahlt worden ist, wird das auf das zu bewertende Unternehmen angewendet, um überschlägig den Unternehmenswert zu ermitteln. Zur Bestimmung des Wertes der Anteilseigner sind die Finanzverbindlichkeiten abzuziehen. Dieses Verfahren kommt häufig im Rahmen von M&A Deals zur Anwendung oder wenn Auftraggeber nur erste allgemeine Hinweise für die Größenordnung des erzielbaren Unternehmenswertes wissen wollen.
Eine Bewertung nach dem Bewertungsstandard S1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S1) wird häufig für gutachterliche Zwecke erstellt und in einem Sachverständigengutachten dokumentiert. Ein solches Gutachten erfüllt höchste Ansprüche an Genauigkeit und bietet sich z.B. an, um einem Gericht oder dem Finanzamt einen bestimmten Wert nachzuweisen. Nach IDW S1 ergibt sich der Unternehmenswert grundsätzlich aus den finanziellen Überschüssen, die bei Fortführung des Unternehmens und Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens erwirtschaftet werden. Dabei werden die, dem Unternehmenseigner bzw. Investor zukünftig zu seiner freien Verfügung stehenden, finanziellen Überschüsse unter Berücksichtigung der Unternehmensteuern, sowie der beim Eigner entstehenden persönlichen Ertragsteuern, ermittelt und auf dem Bewertungsstichtag abgezinst. Man unterscheidet das Ertragswertverfahren und das Discounted Cashflow-Verfahren, die theoretisch zum selben Unternehmenwert führen sollten. In Deutschland ist das Ertragswertverfahren verbreiteter, im Ausland eher das Discounted Cashflow-Verfahren.
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