Wann kann man das Mittagessen voll absetzen?

Es ist gemeinhin bekannt, dass bei betrieblich veranlassten Bewirtungskosten inkl. Trinkgelder pauschal 30% nicht abzugsfähig sind. Das ist der Fall, wenn Dritte wie Kunden, Berater, Lieferanten oder Kooperationspartner zum Essen eingeladen werden. Weniger bekannt ist, dass Kosten für Essen und Getränke im Rahmen von betrieblichen Veranstaltungen wie Mitarbeiterschulungen, Vorträge, Personalgespräche und in gewissen Rahmen auch Betriebsfeiern (also Anlässe ohne Betriebsfremde) vollständig abzugsfähig sind. Das betrifft den Pizzaservice genauso wie die Einladung im Restaurant. Damit wir das im Rahmen der Buchhaltung erkennen können und die Rechnung nicht als Bewirtungsaufwand verbuchen und 30% kürzen, müssen uns entsprechende Zusatzinformationen auf oder neben der Restaurantquittung gemacht werden.

Werden fremde Geschäftspartner und eigene Mitarbeiter zum Essen eingeladen, gilt leider der 30%-Abzug. Bei Firmenevents kann jedoch eine Aufteilung erfolgen. Wer auf Dienstreisen allein Essen geht, muss prüfen, inwieweit sein Arbeitgeber diese Kosten erstattet. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten nicht, können diese vom Arbeitnehmer innerhalb der gesetzlichen Verpflegungsmehraufwendungen in seiner Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Last but noch least der Hinweis, dass Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb überlässt, Aufmerksamkeiten sind, die nicht zum Arbeitslohn gehören und bei denen die 30% auch nicht gekürzt werden müssen.

Guten Appetit!