Wirtschaftsprüfer vs. reine Steuerberater
Wirtschaftsprüfer verfügen über viel Erfahrung und eine langjährige Ausbildung. Häufig ist es die bessere und längere Ausbildung und die daher meist bessere Qualität der Arbeit, die Mandanten veranlasst, statt eines Steuerberaters einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen. Daneben spielt das größere Renommee häufig dann eine Rolle, wenn das Ergebnis der Arbeit Dritten vorgelegt werden muss, die darauf vertrauen sollen.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dürfen Vorbehaltsaufgaben durchführen, die reine Steuerberater nicht durchführen dürfen.
Dazu zählen:
- die durch Gesetz vorgeschriebene Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten
- die Prüfung von Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten
- die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen.
Dies umfasst auch Prüfungen von nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellten Jahres- und Konzernabschlüssen und sonstige gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, wie zum Beispiel Sonderprüfungen nach dem Aktiengesetz.
Darüber hinaus dürfen Wirtschaftsprüfer grundsätzlich alle Aufgaben wahrnehmen, die auch Steuerberater wahrnehmen dürfen. Dazu zählen z.B. die vorausschauende Beratung zur Steuergestaltung, der Erstellung von Buchführungen, Lohnabrechnungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten bei Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht.
Was Wirtschaftsprüfer von vereidigten Buchprüfern unterscheidet
Die gesetzliche Prüfungsbefugnis der vereidigten Buchprüfer beschränkt sich dabei auf mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2 HGB) und schließt nicht solche mittelgroßen GmbHs ein, die bereits aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (z. B. Versicherungsaufsichtsgesetz) prüfungspflichtig sind (§ 316 Abs. 1 HGB). Diese Einschränkung gilt für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften grundsätzlich nicht, sodass diese auch große Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB prüfen dürfen. Aktuell bietet die Benefitax aufgrund anderweitiger Spezialisierung keine gesetzlichen Abschlussprüfungen an.
Welche Aufgaben werden von uns als Wirtschaftsprüfer noch wahrgenommen?
Aufgrund unserer besonderen Befähigung werden uns über das Steuerrecht hinaus auch sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen übertragen, wie etwa Due-Diligence-Prüfungen und Unterschlagungsprüfungen. Außerdem können wir als Gutachter bzw. Sachverständiger tätig werden. Hierzu zählt beispielsweise die Unternehmensbewertung. In bestimmten Angelegenheiten ist die Benefitax auch zur Rechtsbesorgung/ -beratung befugt. Und zwar in Angelegenheiten, mit denen wir beruflich befasst sind und die in unmittelbarem Zusammenhang mit unseren Aufgaben stehen und die wir ohne die Rechtsberatung nicht sachgemäß erledigen können. Die Beratung in unternehmerischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Wirtschaftsprüfers.