Reisekosten – ständiger Wandel der Vorschriften?
Die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften für die Abrechnung von Reisekosten sind einem permanenten Wandel unterworfen. Wer nicht mit ständig aktualisierten Programmen und neuesten Gesetzen arbeitet, läuft Gefahr falsche Lohnsteueranmeldungen und Beitragsnachweise zur Sozialversicherung abzugeben und die Reisekosten falsch in der Buchhaltung zu erfassen. Unsere im Lohnbereich eingesetzten Mitarbeiter besuchen regelmäßig Fortbildungen, auf denen die neuen Vorschriften geschult werden. Wir schaffen jährlich aktuelle Standardwerke zum Thema Lohn an und haben online Zugriff auf stets aktuelle umfangreiche Steuerrechtsdatenbanken. Über unsere Softwareanbieter erhalten wir stets aktualisierte Programme, die die neuesten Vorschriften und Lohnsteuertabellen berücksichtigen. Unsere Lohnbuchhalter können sich bei komplexen Sachverhalten mit unseren Steuerberatern fachlich abstimmen.
Folgende Themen ändern sich bei Reisekosten in der Regel jährlich:
- Lohnsteuertabellen
- Beiträge zur Sozialversicherung
- Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen
- Pauschalen für Übernachtungen
- Details der Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
Sind Sie neugierig geworden? Hier können Sie feststellen, was wir für Sie tun können.
Warum sollten Sie die Reisekosten Ihrer Mitarbeiter durch einen Steuerberater prüfen lassen?