Umsatzsteuerfehler – Was kann passieren?
Fehler in der Umsatzsteuer – was kann passieren?
Das Umsatzsteuerrecht hat sich als äußert komplizierte Materie entwickelt. Obwohl es eine Harmonisierung auf EU-Ebene gibt, weichen die Regelungen einzelner Länder doch zum Teil stark voneinander ab. Fehler sind vorprogrammiert, doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Gerade bei der Umsatzsteuer können kleine Fehler sehr schnell sehr teuer werden. Hier ein paar wichtige Hinweise:
Auch wenn fälschlicherweise keine Umsatzsteuer auf den Ausgangsrechnungen ausgewiesen worden ist, muss diese dennoch an das Finanzamt abgeführt werden. Sobald der Fehler entdeckt wird, muss die Umsatzsteuer abgeführt werden. Wird dies versäumt und gibt man wissentlich falsche Umsatzsteuervoranmeldungen ab, ist dies Steuerhinterziehung durch den Geschäftsführer.
Im umgekehrten Fall, wenn auf den Rechnungen zu Unrecht Umsatzsteuer ausgewiesen wird, muss diese trotzdem an das Finanzamt gezahlt werden.
Je nach Rechnungsadressat (Privat- oder Firmenkunde) und geografischer Herkunft des Kunden sind auf der Rechnung bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Werden diese missachtet, kann eine eigentlich umsatzsteuerfreie Lieferung plötzlich umsatzsteuerpflichtig werden. Dies gilt auch für Dokumentationspflichten bei Lieferungen in das Ausland. Der Transport zum Kunden muss dokumentiert werden, z.B. durch einen Frachtbrief oder eine Gelangensbestätigung. Liegt diese nicht vor, ist die Lieferung trotz korrekter Rechnung umsatzsteuerpflichtig.
Das Finanzamt kann zusätzlich zur fälligen Umsatzsteuer noch Sanktionen gegen den Unternehmer erlassen. Es können Säumnis- und Verspätungszuschläge für verspätete Voranmeldungen, Erklärungen und Zahlungen erlassen werden. Die Verspätungszuschläge dürfen bis zu 10% der fälligen Umsatzsteuer betragen und werden nach unserer Erfahrung auch so hoch festgesetzt.
Das Finanzamt kann bei Fehlern bis zu vier Jahre zurückgehen, bei Steuerhinterziehung sogar zehn Jahre und nachträglich die Umsatzsteuer festsetzen.
Wie oben erwähnt sollte man daher dieses Feld den Spezialisten überlassen. Wir helfen Ihnen gerne.
Die 11 häufigsten Fehler bei der Umsatzsteuer finden Sie hier.
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