Verrechnungspreis – Was ist das?

Der Verrechnungspreis (auch Transferpreis) ist derjenige Preis, der zwischen verschiedenen Bereichen eines Unternehmens oder zwischen verschiedenen Gesellschaften eines Konzerns für innerbetrieblich ausgetauschte Güter und Dienstleistungen (z. B. Warenlieferungen, Lizenzen, Darlehen, Arbeitnehmergestellung) verrechnet wird. Im Steuerrecht spielt er eine große Rolle, da er genutzt werden kann, um Gewinne in geringer besteuerte Regionen (z.B. wegen unterschiedlicher Gewerbesteuerhebesätze) oder Länder (Niedrigsteuergebiete, Steueroasen) zu verschieben. Daher gibt es vielschichtige Regelungen zur Missbrauchsvermeidung. Auf internationaler Ebene hat z.B. die OECD einen Aktionsplan gegen BEPS beschlossen (Base Erosion and Profit Shifting, also Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung), der von vielen Staaten in lokales Recht umgesetzt wurde oder werden soll.

Der Grundsatz dabei ist immer der Fremdvergleichspreis oder im Englischen „dealing at arm’s length“, d.h. der angemessene Verrechnungspreis ist der, den auch ein unabhängiger fremder Dritter bezahlt hätte. Die OECD schreibt für ihre Mitgliedstaaten vor, dass grenzüberschreitende Leistungen und Lieferungen steuerlich nur dann anzuerkennen sind, wenn die Bedingungen für diese Leistungen und Lieferungen dem Fremdvergleich entsprechen. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, sind die Finanzbehörden berechtigt, die Gewinne zu Lasten des Steuerpflichtigen zu erhöhen. Das gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens oder von den konzerninternen Waren- oder Leistungsströmen.

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