Verrechnungspreisdokumentation – Wer muss Sie aufstellen?

Soweit ein deutsches Unternehmen oder eine deutsche Betriebsstätte beteiligt ist und die grenzüberschreitenden Leistungen einen Wert von 600.000 € p.a. oder die Lieferungen einen Wert von 6 Mio. € p.a. überschreiten, ist innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eine Verrechnungspreisdokumentation in Form eines local files vorzulegen, die den strengen und detaillierten deutschen Vorschriften entspricht.

Ein Masterfile ist vorzulegen, wenn der Vorjahres-Umsatz eines Konzerns 100 Mio. Euro überstiegen hat. Ein Country-by-Country-Reporting muss erstellt werden, wenn der konsolidierte Umsatz eines Konzerns im Vorjahr 750 Mio. Euro erreicht oder überstiegen hat.

Selbst wenn diese Grenzen nicht überschritten werden, müssen Sie auf Verlangen dem Finanzamt plausibel machen, dass Ihre Verrechnungspreise angemessen sind.

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