Es gibt nur wenige Experten unter den Steuerberatern und Rechtsanwälten auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts. Der Titel „Fachberater für internationales Steuerrecht“ ist geschützt und erfordert auch für Steuerberater einigen Zusatzaufwand. So muss man seit mindestens 3 Jahren als Steuerberater bestellt sein. Zusätzlich war es notwendig, 120 Präsenzstunden genau definierter Vorlesungen im internationalen Steuerrecht zu hören und das erlernte Wissen in drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung unter Beweis zu stellen. Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer den Nachweis erbringt, mindestens 30 praktische Fälle im internationalen Steuerrecht eigenständig bearbeitet zu haben, was stichprobenweise in der mündlichen Prüfung überprüft wird.
Wer als Fachberater für internationales Steuerrecht bestellt ist, muss eine jährliche spezielle Fortbildung von mindestens 10 Stunden auf diesem Gebiet nachweisen, um den Titel nicht zu verlieren. Wir erreichen in der Regel ein Vielfaches davon und sind zudem als Autoren und Vortragende im internationalen Steuerrecht tätig. Regelmäßig tauschen wir uns zudem mit anderen Fachberatern aus.
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