Steuererklärungen – Welche sind von Körperschaften abzugeben?

USt-Erklärung, KSt-Erklärung und GewSt-Erklärung jedes Jahr

Juristische Personen wie die AG, GmbH und UG müssen für jedes Geschäftsjahr die Erklärung zur Umsatzsteuer (USt-Erklärung), die zur Körperschaftssteuer (USt-Erklärung) und jene Erklärung zur Gewerbesteuer (GewSt-Erklärung) abgeben.

Ihre Umsätze und die geltend gemachte Vorsteuer sind je Kalenderjahr in der Umsatzsteuerjahreserklärung zu deklarieren. Sofern Sie gewisse Umsatzgrenzen überschreiten, müssen Sie zusätzlich monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Ausnahmen bestehen für Kleinunternehmer.

Mit der Körperschaftsteuererklärung deklarieren Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen an das Finanzamt.

Sofern eine Körperschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland hat, unterliegt sie immer der Gewerbesteuer. Ausnahmen können sich lediglich für in Deutschland aktive ausländische Körperschaften ergeben.

Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung

Beschließen die Gesellschafter einer Körperschaft eine Ausschüttung hat die Gesellschaft Kapitalertragsteuer an das Finanzamt anzumelden und ggf. abzuführen. Ausnahmen können sich ergeben, wenn z.B. eine Freistellungsbescheinigung vorliegt.

Gesellschafter von Kapitalgesellschaften müssen Dividenden und andere Bezüge in ihrer Einkommensteuererklärung deklarieren, sofern keine deutsche Abgeltungssteuer einbehalten und abgeführt worden ist.

 

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Welche Steuererklärungen sind von Personengesellschaften oder Freiberuflern und Einzelunternehmen abgegeben werden?